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Allgemeine Spielregeln

Zusammenfassung dieser Seite:

nationale Wettkampfregeln

Siegerehrung - Ranglistenregeln - Championatsregeln - Startberechtigung

Allgemeine Bestimmungen für die Wettkampforganisation

Mannschaft - Kappenband - die Offiziellen - Sattel- und Zaumzeug - Sporen und Gerte - Punktewertung - Kleidung - Schiedsrichter - unsportliches Benehmen - Einsprüche - Aufputschmittel

allgemeine Bestimmungen für den Spielbetrieb 

Diese Bestimmungen sind anzuwenden auf alle Spiele, es sei denn, sie werden durch Regeln für einzelne Spiele ausdrücklich außer Kraft gesetzt.

Arena und Markierungen - umgestoßene/zerbrochene Geräte - Eliminierung - Übergabe - Hilfestellung - Stürze - Kontakt mit dem Pony - Fehlerberichtigung - Behinderung - Slalomstangen - Spielgeräte - Wettereinfluß - Start - Finish - Spielabbruch - Verlassen der Arena - Aufstellen der Geräte

 

Nationale Wettkampfregeln (als Pdf-Download)

Stand 15.03.2012

(Änderungen gegenüber 2011 in rot) 

A. SIEGEREHRUNG

  1. Die Siegerehrung ist Teil des Turniers. Es gelten für Reiter und Mannschaften dieselben Regeln wie für den eigentlichen Wettbewerb
  2. Abwesenheit von der Siegerehrung (soweit nicht vom Schiedsrichter genehmigt) führt zum Ausschluss der Mannschaft.
  3. Abweichungen von der Kleiderordnung, ungesattelte Ponys/ Pferde (soweit nicht vom Schiedsrichter genehmigt), Alkoholkonsum etc. können die Disqualifikation der betroffenen Mannschaft nach sich ziehen.

B. RANGLISTENREGELN

  1. Es gibt getrennte Ranglisten für die offene und die Jugend- /Einsteigerklasse.
  2. Die Mitglieder einer Mannschaft, die in der Jugend- Einsteigerklasse startet, dürfen im laufenden Kalenderjahr nicht älter als 16 Jahre werden, mit Ausnahme eines Mitglieds, das älter sein darf. (Der markierte Halbsatz entfällt mit Beginn der Saison 2012/2013, also nach dem Championat 2012)
  3. Ein Reiter darf nur an einem Wettbewerb pro Tag teilnehmen.
  4. Ein Pony/ Pferd darf nur für einen Wettbewerb pro Tag eingesetzt werden.
  5. Es gelten nur solche Turniere als Ranglistenturniere,
    1. die von Mitgliedsvereinen oder vom Verband ausgeschrieben werden,
    2. für die alle Mitgliedsvereine startberechtigt sind,
    3. die nach den geltenden Regeln der International Mounted Games Association, deutsche Fassung, ausgetragen werden,
    4. auf denen wenigsten 2 Qualifikationsrunden mit möglichst 8 (Jugendklasse: 6), mindestens jedoch 6 Spielen geritten werden sowie im A-Finale wenigsten 10 Spiele (Jugendklasse : 8 Spiele), für das B-Finale 8 Spiele (Jugendklasse 6 Spiele) sowie im C-Finale und nachfolgenden Finals 6 Spiele
    5. die in der offenen Klasse keiner Altersbegrenzung unterliegen,
    6. deren Termin mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung dem Vorstand mitgeteilt und die vor der Veranstaltung vom Vorstand als Ranglistenturnier anerkannt wurden.
    7. Auch Abmeldungen eines Ranglistenturniers haben über den Vorstand  zu erfolgen. Ist ein Ranglistenturnier abgemeldet worden, ist bei einer eventuellen Neuansetzung die 2-Monatsfrist erneut einzuhalten, die Frist beginnt also neu zu laufen. Terminverschiebungen sind keine Ab- und Neuanmeldungen.
    8. Die Teilnahme einer Mannschaft des Veranstalters ist nicht vorgeschrieben. Ausschreibung und Organisation müssen durch den tatsächlichen Veranstalter erfolgen, auch wenn das Turnier nicht auf dessen Gelände stattfindet.
  6. Jeder Verein kann nur ein Ranglistenturnier pro Klasse pro Bezugszeitraum für die Rangliste melden. Die Wettkämpfe der offenen und der Jugend- Einsteigerklasse können am selben Termin stattfinden. Nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand des VRMGD e. V. darf ein Verein pro Klasse pro Bezugszeitraum für die Ranglistenwertung ein weiteres Ranglistenturnier austragen, sofern zwischen den beiden klassengleichen Wettbewerben ein Mindestabstand von einer Woche liegt.
  7. Mannschaften von Vereinen, die nicht Mitglied des Verbandes sind, dürfen nur außer Konkurrenz starten.
  8. Um in die Bewertung für die Rangliste zu gelangen, müssen pro Klasse an einem Wettkampf mindestens drei Mannschaften von Mitgliedsvereinen teilgenommen haben.

Bemerkung: Die Bestimmung wird einheitlich dahin ausgelegt, dass mindestens drei Mannschaften von zwei Mitgliedsvereinen teilgenommen haben müssen.

(Die bisherige Bestimmung B 9, dass in die Rangliste nur Teams aufgenommen werden, die bereits an mindestens 3 Ranglistenturniere im Bezugszeitraum teilgenommen haben, ist gestrichen (Beschluss der MV vom  13.11.2010))

  1. Der Turnierveranstalter bestimmt grundsätzlich bis spätestens zwei Monate vor dem Ranglistenturnier den Schiedsrichter, jedoch innerhalb eines beim Schiedsrichterausschuss geführten Einsatzplanes. Zur Sicherung eines möglichst gleichmäßigen Einsatzes der Schiedsrichter kann der (die) SRA – Vorsitzende den Veranstalter auffordern, einen anderen Schiedsrichter zu benennen. Veranstalter, die mehr als 18 Nennungen erhalten, haben einen zweiten Schiedsrichter zu benennen.

Bemerkung: Bei kleineren Turnieren (nicht mehr als drei Läufe pro Qualifikation in Jugendklasse und offener Klasse zusammen) kann auf den zweiten Schiedsrichter verzichtet werden.

 

  1. Bei der Auswahl der Spiele wird ein ausgewogenes Verhältnis von schnelligkeits- bzw. geschicklichkeitsbetonten (Relation 10:10:6) empfohlen nach der folgenden Einteilung:

Schnelligkeit

3, 5, 6, 9, 11, 13, 14, 19, 20, 23

10 Spiele

Geschicklichkeit

2, 4, 7, 8, 12, 13, 15, 21, 22, 24, 25

10 Spiele

Aufspringen

1, 10, 16, 17, 18, 22

6 Spiele

  1. Wertung.
    1. Bezugszeitraum ist der Zeitraum zwischen den jeweiligen jährlich ausgetragenen Championaten.
    2. Die Punktzahl für ein Turnier wird errechnet wie für ein Mounted-Games-Spiel; d.h. die siegende Mannschaft erhält so viele Punkte, wie Mannschaften in derselben Klasse teilnahmen, die nachfolgenden entsprechend weniger.
    3. Die Mindest-Höchstpunktzahl für ein Turnier ist die auf-/abgerundete durchschnittliche Zahl der teilnehmenden Mannschaften an Ranglistenturnieren des Vorjahres.
    4. Für die Ranglistenwertung einer Mannschaft zählen höchstens die acht besten Ergebnisse der Saison.
  2. Die Position einer Mannschaft in der Rangliste ist maßgebend für ihre Einstufung beim Mounted-Games-Championat. Bei Punktgleichheit entscheidet über den Ranglistenplatz die höhere Zahl von Siegen bei Ranglistenturnieren im Bezugszeitraum, bei Gleichstand dort die höhere Zahl von zweiten Plätzen u. s. w..

 

C. CHAMPIONATSREGELN

  1. Am Ende der Saison wird das Deutsche Mounted-Games-Championat der offenen und der Jugend- /Einsteigerklasse ausgetragen, für das die jeweils ersten achtzehn Mannschaften der Ranglisten beider Klassen teilnahmeberechtigt sind. Sollte eine Mannschaft für beide Klassen startberechtigt sein, muß sie sich spätestens am Tag nach dem letzten Ranglistenturnier für eine Klasse entscheiden.
  2. Eine Mannschaft, die entweder nicht bis zum Nennungsschluss genannt oder das Nenngeld nicht bezahlt hat, hat ihre Startberechtigung verloren. Die auf Platz 19 befindliche Mannschaft rückt in diesem Fall nach. Bei Ausfall weiterer Mannschaften rücken die nächstplatzierten Mannschaften nach. Regelanmerkung: Auch wer bei Nennungsschluss die Qualifikation noch nicht geschafft hat, muss rechtzeitig nennen und sein Nenngeld bezahlen. Wer genannt hat, jedoch von anderen Mannschaften bis zum Nennungsschluss noch von einem zur Championatsteilnahme berechtigenden Ranglistenplatz verdrängt wird, erhält das gezahlte Nenngeld zurück.
  3. Anzahl der teilnehmenden Mannschaften.
  • In beiden Klassen finden A-, B- und C-Finals à sechs Mannschaften statt.
  • Haben weniger als 15 Mannschaften genannt, fällt das C-Finale aus.
  • Haben weniger als neun Mannschaften genannt, fällt das B-Finale aus.
  • Haben weniger als drei Mannschaften genannt, fällt das A-Finale aus.

     4. A-Finale: Die sechs bestplatzierten Mannschaften der Rangliste sind für das A-Finale qualifiziert.

     5. B-Finale: Die Mannschaften auf Platz 7 – 12 der Rangliste sind für das B-Finale qualifiziert.

     6. C-Finale: Die Mannschaften auf Platz 13 – 18 der Rangliste sind für das C-Finale qualifiziert.

     7. Sowohl in der offenen wie auch in der Jugendklasse werden je vier Läufe geritten. Die Zahl der
         Spiele in den A – Finals beträgt 10 je Lauf, in den B – Finals 9, in den C – Finals 8.

      8. Die Punktwertung ist fortlaufend. Die Gewinner der A-Finale sind Deutsche Mounted Games
          Championats Sieger.

 

D. STARTBERECHTIGUNG

  1. Die erste Teilnahme eines Reiters an einem Ranglistenturnier in der laufenden Saison bestimmt seine Vereinszugehörigkeit.
  2. Das Ausleihen eines vierten oder fünften Reiters von einem anderen Verein ist unzulässig. Kommentar: Natürlich ist es weiter zulässig, ein Team, das auf einem RLT verletzungsbedingte Ausfälle hinnehmen muss, durch Reiter / Pferde eines anderen Vereins zu ersetzen; jedoch reitet ab diesem Zeitpunkt die Mannschaft nur außer Konkurrenz.
  3. 3.              Auf dem Deutschen Mounted-Games-Championat darf ein Verein nur Reiter einsetzen, die in der laufenden Saison für ihn gestartet sind.

  

Allgemeine Bestimmungen für die Wettkampforganisation (als Pdf-Download)

herausgegeben vom Verband für Reiterspiele e.V. Mounted Games Deutschland

auf der Grundlage des Regelbuches der International Mounted Games Association.

(Stand 15.03. 2012)

Zur leichteren Lesbarkeit wird statt Pony / Pferd nur vom Pony gesprochen, statt Reiter / Reiterin nur  vom Reiter, statt Trainer / Trainerin nur vom Trainer. Änderungen gegenüber 2011 sind rot hervor gehoben.

1. Die Mannschaft.

Sie besteht aus mindestens vier Reiter und Ponys und höchstens fünf Reitern und Ponys, von denen jeweils vier in den einzelnen Spielen starten.

Bemerkung: Das bedeutet, dass eine Mannschaft aus mindestens 4 Reitern und Ponys und höchstens 5 Reitern und Ponys besteht. Es sind also nur die entsprechende Zahl an „Paaren“ Reiter und Ponys erlaubt.

Wenn ein Wettbewerb begonnen hat, dürfen Reiter und Ponys nicht mehr ersetzt werden.

Bemerkung: Wenn eine Mannschaft mit 5 Reitern und Ponys starten will und dies dem Schiedsrichter vor Beginn des Wettkampfes mitteilt, darf das fünfte „Paar“ im Laufe des Wettkampfes nachrücken, muss also nicht zu Beginn des ersten Spiels anwesend sein. Auch der Trainer darf reiten, allerdings nur, wenn auch für ihn ein eigenes Pony mit antritt. Außerdem muss er dann während des Wettkampfes ordnungsgemäße Reitausrüstung einschließlich Kappe tragen. Ein Einsatz zusätzlich zu 5 startenden Reitern ist natürlich verboten.

Es sind nur Ponys mit Equidenpass und ausreichendem Impfschutz zugelassen. Für Ponys bis 148 cm einschließlich muss deren Größe durch Eintragung im Equidenpass oder Messbescheinigung nachgewiesen werden.

Die folgenden Gewichtsbeschränkungen gelten für den Reiter in voller Mounted-Games-Ausrüstung, jedoch ohne Sattel (Pony/Pferdegröße laut LPO):

K-Ponys

M- Ponys

G-Ponys

Pferde

bis 127 cm

128 - 137 cm

138 - 148 cm

über 148 cm

50 kg

65 kg

75 kg

keine Gewichts-beschränkung

 

Eine Reiter-/Pony/Pferdekombination, die dieser Regel nicht entspricht, ist vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Darüber hinaus haben Teammanager und -trainer strikt darauf zu achten, dass die Größe des Reiters in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Ponys steht. Hält der Schiedsrichter diese Proportionen für nicht eingehalten, kann er den betreffenden Reiter vom Wettbewerb ausschließen.

2. Das Sattel- und Zaumzeug.

Vorgeschrieben ist ein Sattel ohne Horn aus Leder oder Kunststoff mit Sattelbaum, Bügelriemen mit Sturzfedern und Bügeln. Die Ponys sind auf Trense mit Reithalfter zu zäumen. Die zugelassenen Gebisse ergeben sich aus § 70 B  I LPO nebst zugehörigen Anlagen. Gleitendes Ringmartingal und Halsriemen sind erlaubt, Stoßzügel, Ausbinder und ähnliche Hilfszügel dagegen verboten.

Es steht dem Schiedsrichter frei, das Sattel- und Zaumzeug jederzeit zu inspizieren. Seine Entscheidung bezüglich der Zulässigkeit der Ausrüstung ist endgültig. Scheuklappen dürfen nicht verwendet werden.

Bemerkung: So genannte Sicherheitssteigbügel sind kein Ersatz für Sturzfedern. 

3. Die Kleidung.

Aus Sicherheitsgründen trägt der Reiter Jodhpurhosen und Jodh­pur­stiefel. Die "Vielseitigkeits"-Reitkappe, die ständig getragen werden und ordentlich verschnallt sein muss, so­lange er im Sattel sitzt oder an einem lau­fenden Spiel teil­nimmt, muss der in der LPO empfohlenen Norm EN 1384 entsprechen. Wenn sich ein Kinnriemen während des Spiels löst, muss der Reiter ihn sofort wieder anschnallen und an der Stelle das Spiel fortsetzen, wo der Kinnriemen sich gelöst hat. Ein abgeschnallter Kinnriemen auf dem Spielfeld wird mit dem Ausschluss des Reiters geahndet. Persönlicher Schmuck wie Ringe, Ketten o. ä. ist vor Spielbeginn abzunehmen; ist dies nicht möglich, ist er abzudecken.

Bemerkung: Die SRV weist darauf hin, dass beim Championat auch für Mannschaften, die ihre erste Saison reiten, keine Abstriche an der vorgeschriebenen Ausrüstung gemacht werden. Die Benutzung von Stulpen aus Wolle o. ä. ist aus Sicherheitsgründen unzulässig.

4. Der Schiedsrichter.

Der sportliche Ablauf jedes Wettbewerbes steht unter der zentralen Kontrolle des Schiedsrichters, dessen Entscheidungen endgültig sind.

5. Einsprüche.

Einsprüche sind an die Turnierleitung oder den Schiedsrichter zu rich­ten und werden von diesen nur vor Beginn eines Wettkampfes zugelassen. Sie können nur durch den Teammanager/-trainer erhoben werden. Widersprüche gegen Schiedsrichterentscheidungen sind nicht zulässig.

6. Die Offiziellen.

Nach dem Beginn eines Wettbewerbs dürfen sich außer den Teilnehmern nur Offi­zielle auf dem Spielfeld aufhalten. Diese sind der Leiter des Turniers, der Schiedsrichter, die Linienrichter, die Ergebnisschreiber, die Arenaparty sowie die Trainer der Mannschaften in der Arena. Übertre­tungen dieser Regel durch Angehöri­ge/Anhänger von Teilnehmern können zum Ausschluss der betreffenden Mann­schaft führen.

7. Das Kappenband.

Der letzte Reiter jeder Mannschaft muss ein klar erkennbares Kappenband von nicht weniger als 3,5 cm Brei­te tragen. Das Kappenband darf nach dem Start eines Spieles nicht mehr auf einen anderen Reiter übertragen werden. Zuwider­handlungen werden mit dem Ausschluss der betreffenden Mannschaft vom laufenden Spiel geahndet. Sollte

das Kap­penband wäh­rend des Spiels verloren gehen, darf der Rei­ter es wieder aufheben, muss aber die Ziellinie mit dem Kappenband an der Kappe überqueren. Kappenbänder sollten nach Möglichkeit schwarz oder weiss sein.

Bemerkung: Die SRV weist hier darauf hin, dass die Verwendung eines nicht hinreichend sichtbaren Kappenbandes (keine Kontrastfarbe, geringe Breite durch Verdrehen u.ä.) zu Punkteinbußen für ein Team schon deshalb führen kann, weil der SR das Kappenband nicht ausreichend erkennen kann.

8. Sporen und Gerte.

Die Benutzung von Sporen und Gerte ist auf dem gesamten Turniergelände nicht erlaubt. Auch das Schlagen des Ponys mit den Händen oder der Gebrauch z.B. eines Staffelstabes oder der Zügel zum Zwecke des Anspornens des Ponys sind nicht gestattet. Zuwiderhand­lungen führen zum Ausschluss vom laufenden Spiel. Hingegen ist das Anspornen des Ponys mit einem Gerät an der Seite des Ponys erlaubt, solange es das Pony nicht berührt. 

9. Die Punktwertung.

In jedem Spiel bekommt die siegende Mann­schaft so viele Punkte, wie Mannschaften an dem Spiel teilnehmen. Die zweite Mannschaft bekommt einen Punkt weniger, usw. Falls die an einem Wettbewerb teilnehmenden Mannschaften in Gruppen mit ungleicher Anzahl eingeteilt werden müssen, richtet sich die Höchstzahl der Punkte nach der/den Gruppe(n) mit den meisten Mannschaften. Sind im Ziel zwei oder mehr Mannschaften gleichauf, werden die Punkte geteilt. Wenn eine Mannschaft von einem Spiel disqualifiziert wird, erhält sie keine Punkte.

10. Schlechtes oder unsportliches Benehmen.

Dies, sowie Einschüchterung oder Bedrohung von Offiziellen, wird, ob von Reitern oder ihren An­gehöri­gen/Anhängern sowohl auf dem Spielfeld als auch am Austragungsort generell zur Schau getragen, mit der Disquali­fikation der Mann­schaft bzw. des Reiters geahn­det. Verbale Entgleisungen eines Reiters während eines Spiels hat die Eliminierung der Mannschaft zur Folge. Auch das Wegwerfen im Zorn von Geräten wird wie oben als Unsportlichkeit betrachtet. In der Arena ist Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke strikt untersagt.

Bemerkung: Auch wenn ein Spiel mit hohem Tempo geritten wird, rechtfertigt dies kein unreiterliches Verhalten wie z.B. übertriebenes Reißen im Maul o. ä. Wie sich aus dem Wort „Disqualifikation“ ergibt, können die in Satz 1 des Regeltextes geschilderten Verhaltensweisen auch noch nach Ende des Finals und nach Siegerehrung durch den Schiedsrichter geahndet werden und zwar mit Verlust der Platzierung und damit zugleich mit Verlust der ansonsten durch das Turnier errungenen Ranglistenpunkte.

11. Aufputschmittel.

Das Einnehmen von Aufputschmitteln durch den Reiter sowie das Verabreichen sol­cher Mittel an Ponys/Pferde ist strikt untersagt. Verbotene Substanzen sind solche, die nach den Bestimmungen der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) untersagt sind.



Allgemeine Bestimmungen für den Spielbetrieb (als Pdf-Download)

 

Diese Bestimmungen sind anzuwenden auf alle Spiele, es sei denn, sie werden durch Regeln für einzelne Spiele ausdrücklich außer Kraft gesetzt. 

Stand: 15.03.2012

Zur leichteren Lesbarkeit wird statt Pony / Pferd nur vom Pony gesprochen, statt Reiter / Reiterin nur  vom Reiter. Änderungen gegenüber 2011 sind rot hervor gehoben.

 

1. Die Arena und Spielfeldmarkierungen.

Die Arena ist ein abgesperrtes Areal, innerhalb dessen sich das Spielfeld befindet. Das Spielfeld ist das Areal, das mit Markierungen für die Spiele kenntlich gemacht ist. Das Spielfeld wird wie im anliegenden Diagramm markiert. Alle Bahnen haben die gleiche Breite. Jede Bahn ist mindestens 7 m breit. Steht genügend Platz zur Verfügung, sollten die Bahnen auf 9 m verbreitert werden. Eckfahnen stehen an jedem Ende der Start/Ziel- und der Wechsellinie. Die Eckfahnen bleiben während des ganzen Turniers stehen. Die Reiter müssen die Linien zwischen diesen beiden Fahnen überqueren. Die Markierungen für die Slalomstangen müssen einen Durchmesser von 15 cm haben, für die ande­ren Geräte 40 cm. Der Schiedsrichter teilt vor Wettbewerbsbeginn mit, ob das Spielfeld wie oben beschrieben markiert wurde. Sollten Markierungen undeutlich oder verwischt sein, entscheidet der Schiedsrichter, ob die Regel Gültigkeit hat. Wenn ein Spielfeld markiert ist, müssen umge­stoßene/versetzte Geräte so platziert werden, dass sie innerhalb bzw. auf der Markierung stehen oder sie zumindest berühren. Sowie das Spiel begonnen hat, darf sich außer dem als nächstes startenden Pony kein anderes in dieser 9-m-Box aufhalten. Trainer dürfen zu keiner Zeit während eines Spiels die 9-m-Box betreten.

2. Zerbrochene Geräte.

Zerbrochenes Gerät hat die Eliminierung der Mannschaft bzw. des Reiters zur Folge. Als zerbrochen gilt ein Gerät, mit dem nicht weitergespielt werden kann. Ein durchstochener "Litter" gilt nicht als zerbrochen, wenn er während des Spiels durchstochen wurde. Der Verlust einer Flagge vom Flaggenstab führt nicht zur Eliminierung. Wenn in denjenigen Spielen, in denen ein Stab benutzt wird, dieser zerbricht, wird die Mannschaft nicht eliminiert, solange der Stab funktionstüchtig bleibt.

3. Die Übergabe.

3.1. Alle vier Hufe der an der Übergabe beteiligten Ponys müssen bei der Übergabe hinter der Start/Ziellinie bzw. Wechsellinie sein. Ist dies nicht der Fall, erfolgt eine Disqualifikation, es sei denn, der Reiter kehrt um und reitet erneut über die Linie.

3.2. Wenn ein Gerät bei der Übergabe außerhalb des Spielfeldes zu Boden fällt, darf jeder der beiden an der Übergabe beteiligten Reiter es aufheben.

3.3. Wenn ein Gerät ins Spielfeld fällt oder gestoßen wird, darf der nächste Reiter es aufheben, muss aber zuerst über die Linie zurück, bevor er weiter reitet.

3.4. Ein Gerät gilt als innerhalb des Spielfeldes liegend, wenn es auf der Wechsellinie bzw. Start/Ziellinie liegt oder diese berührt. 

3.5. Alle Übergaben müssen von Hand zu Hand erfolgen.

4. Überschreiten der Wechsellinie

Die Wechsellinie muss immer überschritten werden, außer bei den Spielen „Laufen und Reiten“, „3-Pötte-Rennen“, „Slalom“ und „3-Becher-Rennen“.

 

5. Hilfestellung.

Kein Reiter darf einem anderen bei der Bewältigung seiner Aufgabe helfen, es sei denn, sie sind beide an der Übergabe beteiligt oder bestreiten das Spiel als Paar.

6. Fallengelassene Gegenstände.

6.1. Wenn ein Gerät zu Boden fällt, während der Reiter versucht, es aufzunehmen oder abzustellen/legen/werfen, darf er absteigen, um das Gerät an seinen vorgeschriebenen Platz zu befördern, es sei denn, die Regeln für ein spezielles Spiel sagen etwas anderes aus. Der Reiter muss jedoch wieder aufsitzen, um seine Aufgabe zu beenden. 

6.2. Der Reiter darf das Spiel mit einem gleichen Gerät fortsetzen, nicht unbedingt mit dem, das er ursprünglich hielt. 

6.3. Wenn sich ein Gerät aus seiner vorgeschriebenen Position bewegt, nachdem ein Reiter die Ziellinie passiert hat und der nächste Reiter gestartet ist, obliegt es diesem, das Gerät wieder in die vorgeschriebene Position zu bringen. Dazu muss er sofort zu dem außer Position geratenen Gerät reiten, es korrigieren und sodann erneut über die Start/Ziellinie reiten, bevor er mit seiner Aufgabe das Spiel fortsetzt.

6.4. Wenn sich ein Gerät aus seiner vorgeschriebenen Position bewegt, nachdem der letzte Reiter die Ziellinie passiert hat, braucht dieser keine Korrektur mehr durchführen.

7. Außer Position geratene Gegenstände.

Wenn ein Gerät, das normalerweise hinter der Wechsellinie auf dem Boden liegt, ins Spielfeld gestoßen oder geschoben wird, darf ein nachfolgender Reiter es aufnehmen, vorausgesetzt, dass er vor oder nach dem Aufnehmen die Wechsellinie überquert, bevor er das Spiel fortsetzt. Geräte können, wenn nötig, mit der Hand neu geordnet werden.

8. Stürze.

Stürzt ein Reiter und verliert dabei sein Pony, muss er, nachdem er sein Pony wieder eingefangen hat, zu der Stelle zurückkehren, an dem er sich von seinem Pony trennte, und das Spiel fortset­zen. Ein reiterloses Pony, das das markierte Spielfeld verlassen hat, muss außerhalb des Spiel­feldes festge­halten werden, wo es der Reiter abholt.

Bemerkung: Ein nach einem Sturz frei laufendes Pony darf hinter der Ziel/Wechsellinie auch von Dritten, die sich erlaubterweise in der Arena befinden eingefangen und bis an die 9-Meter-/Wechsellinie gebracht werden, wo der Reiter es abholt, um zum Ort des Sturzes zurückzukehren.

Wird wegen eines nach einem Sturz frei laufenden Pony abgepfiffen, kann je nach Situation sowohl die Regel über Verletzungen (B 14) entsprechend angewandt werden als auch auf Behinderung erkannt werden mit der Folge, dass beim Neustart die betreffende Mannschaft nicht teil nimmt und 0 Punkte erhält.

9. Der Kontakt mit dem Pony.

Der Reiter muss während des Spiels stets mit seinem Pony im Kontakt bleiben, es sei denn, es wird in einem Paarspiel von seinem Partner gehalten. Wenn der Reiter den Kontakt mit seinem Pony verloren hat, muss er das Spiel an der Stelle fortsetzen, wo der Kontakt verloren ging. 

10. Die Fehlerberichtigung.

Der Reiter darf zurückkehren, um seinen Fehler zu berichtigen, auch wenn er die Ziel- bzw. Wech­sellinie bereits überschritten hat, es sei denn, der Schiedsrichter hat das Spiel bereits abgepfiffen. Fehler müssen vor dem Weitermachen in der richtigen Reihenfolge berichtigt werden.

11. Die Behinderung.

Der Reiter muss während des gesamten Spiels auf seiner Bahn bleiben. Wenn er von seiner Bahn abkommt und dabei eine andere Mannschaft/einen anderen Reiter be­hindert, wird seine Mannschaft/der Reiter vom Spiel ausgeschlossen. Als Behinderung wird es angesehen, wenn ein Reiter oder Pony einen anderen Reiter zum Ausweichen oder zur Verlangsamung seines Tempos zwingt.

Bemerkung: Behinderungen können auch hinter der Start/ Ziel- bzw. Wechsellinie erfolgen. Die gedachte Bahneinteilung setzt sich über diese Linien hinaus fort. Soweit möglich soll auch darauf geachtet werden, dass nicht wartende Reiter oder solche, die das Spiel schon beendet haben, sich zwischen die Ponys anderer Mannschaften mischen und so für Irritation sorgen.

12. Umgestoßene Geräte.

Wenn eine Mannschaft/ein Reiter Geräte einer anderen Mannschaft/eines anderen Reiters umstößt oder entfernt, wird seine Mannschaft/der Reiter vom Spiel ausgeschlossen. Linienrichter machen bei einem entsprechenden Verstoß einer Mannschaft / eines Paares / eines Reiters / den Schiedsrichter hierauf durch Heben der Flagge während des Spiels aufmerksam. Das Spiel kann nach Ermessen des Schiedsrichters abgebrochen und wiederholt werden. Die Mannschaft/ der Reiter, die/der den Regelverstoß begangen hat, darf an der Wiederholung nicht teilnehmen. 

13. Eliminierung.

Eine/ein in einem Spiel eliminierte Mann­schaft/eliminierter Reiter erhält für dieses Spiel keine Punkte. Wenn ein zur Disqualifikation führender Regelverstoß begangen wird, nachdem ein Spiel beendet wurde und bevor das nächste Spiel beginnt, wird der Reiter / das Paar / das Team vom nächstfolgenden Spiel ausgeschlossen. Begeht ein Reiter / Paar / Team mehr als einen zur Disqualifikation führenden Regelverstoß bei einem Spiel, so wird es nur für dieses Spiel disqualifiziert.

14. Slalomstangen.

Wenn die Regeln das Reiten durch Sla­lomstangen vorschreiben, haben die folgenden Fehler, falls nicht berichtigt, eine Eliminierung zur Folge:

(a)  Passieren der Slalomstange auf der falschen Seite;

(b)  Umreißen und Nichtwiederaufstellen einer Stange; (Merke: Eine Stange gilt als umgerissen, wenn ihr oberes Ende den Boden oder das Gras berührt oder die Spitze vollständig aus dem Boden gerissen wurde).

(c)  Wenn der Reiter eine Stange umgerissen hat, muss er nach dem Wiederaufstellen noch einmal an dieser Stange, egal an welcher Seite, vorbeireiten. (Merke: Der Reiter darf eine Stange mit der Hand berühren, um sie vor dem Umfallen zu bewahren).

Bemerkung: Die Schiedsrichter haben sich darauf geeinigt, es bei allen Fehlerkorrekturen beim Slalom ausreichen zu lassen, wenn der Reiter hinter die falsch passierte Stange zurückkehrt und von dort den Slalom fortsetzt. Hierfür spricht die Einheitlichkeit der Fehlerkorrektur und der Umstand, dass kaum ein Linienrichter zuverlässig für jede Mannschaft wird nachhalten können, ob der jeweilige Reiter die erste Stange links oder rechts passiert hat. 

15. Spielabbruch.

Wenn der Schiedsrichter wegen einer Verletzung  das Spiel unterbricht, nimmt die betroffene Mannschaft nach dem Wiederanpfiff nicht mehr an dem laufenden Spiel teil und erhält die niedrigste Punktzahl für dieses Spiel, es sei denn, die Verletzung war Folge einer Behinderung durch einen anderen Reiter / ein anderes Paar / Team.

Wird nach Verletzung das Spiel unterbrochen, gilt, dass Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Spielabbruches bereits im Ziel waren, in der Reihenfolge ihres Zieleinlaufes gewertet werden und nicht am Neustart teilnehmen. Bei witterungsbedingtem Abbruch nehmen dagegen grundsätzlich alle Mannschaften am Neustart teil.

Ein Reiter / Paar / Team, der / das zum Zeitpunkt des Spielabbruchs (gleichgültig, ob wegen Verletzung oder witterungsbedingt) bereits einen zur Disqualifikation führenden Regelverstoß begangen hat, nimmt am Neustart nicht teil und erhält keine Punkte. 

16 Wettereinfluß.

Wenn sehr windiges Wetter herrscht, ent­scheidet der Schiedsrichter, ob Kegel, Tonnen, Eimer, usw. beschwert werden, um sie auf ihrer Markierung zu halten. Sollte dies nö­tig sein, müssen diese Bedingungen für alle folgenden Läufe gelten. Wenn aus diesem Grund die Geräte mit Gewichten beschwert werden, werden diese ebenfalls als Geräte betrachtet. 

17. Das unerlaubte Hantieren an Geräten.

Wenn festgestellt wurde, dass ein Trainer, eine Mannschaft, ein Reiter, oder eine Person, die diesen nahe steht, an den Geräten hantiert hat oder die korrekte Platzierung von Geräten verändert hat, wird die Mannschaft/der Reiter eliminiert.

18. Verlassen der Arena.

18.1. Wenn ein Pony oder Reiter während des Spiels die Arena verlässt, hat dies die Eliminierung der Mannschaft, des Paars oder des Reiters zur Folge. 

18.2. Gleiches gilt, wenn ein Spielgerät durch ein Pony  oder durch einen Reiter außerhalb der Arena gestoßen wird.

19. Aufstellen der Geräte.

Die Geräte müssen für alle Mannschaften und Reiter in gleicher Weise aufgestellt werden. Bei Spielen, für die Eimer benutzt werden, z.B. Socken in den Eimer, Kartonrennen etc., müssen de Eimergriffe alle in dieselbe Richtung zeigen. Es obliegt der Verantwortung des Schiedsrichters, sicher zu stellen, dass die Spielgeräte in identischer Art und Weise für alle Teams / Paare / Reiter aufgebaut werden. Der Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen und wiederholen lassen, wenn festgestellt wird, dass auf einer Bahn  Spielgeräte abweichend aufgebaut wurden. 

20. Der Start.

Der Start erfolgt durch das Senken der Start­flagge oder durch ein anderes Signal, das der Schiedsrichter vor Beginn des Wett­kampfes bestimmt.. Er allein entscheidet, ob der Start gültig ist. Gegebenen­falls bricht er das Spiel durch ein Pfeifsignal ab und startet es erneut. Alle Ponys müssen beim Start hinter der 9-Meterlinie sein. Der Schiedsrichter hebt die Flagge. Die Reiter bewegen sich zur Startlinie, halten an der Startlinie an und das Spiel wird durch das Senken der Startflagge gestartet. Bei Bedarf kann der Schiedsrichter einen Startassistenten ernennen, um sicher zu stellen, dass alle Reiter und Ponys beim Start hinter der Startlinie sind. Der Schiedsrichter schickt ein Pony , das vor dem Senken der Startflagge die Startlinie überschreitet, hinter die 9-Meter-Linie zurück Wenn ein Reiter, der zurückgeschickt wurde, die 9-Meterlinie vor dem Neustart überschreitet, wird er am Ende des Spiels eliminiert. Wenn der Schiedsrichter einen Reiter, der einen Fehlstart verursacht hat, hinter die 9-Meterlinie zurückgeschickt hat, darf der Trainer ihn und sein Pony durch eine andere Reiter-/Ponykombination seiner Mannschaft ersetzen; auch in diesem Fall muss der Reiter jedoch aus dem Stand hinter der 9-Meter-Linie starten“ Der Reiter muss beim Überqueren der Startlinie im Sattel sitzen, mit Ausnahme beim "Laufen und Reiten " und beim "Dreibeinrennen". 

21. Das Finish.

Der Reiter muss rittlings im Sattel sitzen, aber nicht unbedingt mit den Füßen in den Steigbügeln, wenn er die Wechsel- bzw. Ziellinie überquert. Alle Spiele werden in der Reihenfolge gewertet, in der die letzten Ponys die Ziellinie erreichen, mit Ausnahme des "Dreibeinrennens", bei dem das Überqueren der Ziellinie durch den letzten Reiter maßgebend ist. Der Reiter muss die Start-/Ziellinie oder die Wechsellinie zwischen den Eckfahnen überqueren. Wenn der Reiter mit einem Gerät das Spiel beendet, muss er dieses Gerät in der Hand haltend die Ziellinie überqueren. Reiter, die ihren Part hinter der Wechsellinie beendet haben, müssen so lange auf jener Arenaseite ausharren, bis der Schiedsrichter das Spiel beendet. Wenn eine Mannschaft/ein Reiter noch im Spiel ist, während alle anderen Mannschaften/Reiter das Spiel bereits beendet haben, kann der Schiedsrichter das Spiel abpfeifen. Die Mannschaft/der Reiter, deren/dessen Spiel noch nicht beendet war, erhält die niedrigste Punktzahl für dieses Spiel. Im Ausnahmefall darf der Schiedsrichter bei langer Spieldauer oder aus sonstigen schwer wiegenden Gründen ein Spiel auch abpfeifen, wenn noch mehr als ein Team im Spiel ist. In diesem Fall erhalten die abgepfiffenen Teams geteilte Punkte für die letzten Plätze.

Bemerkung: Die Regel schreibt nicht ausdrücklich vor, dass die Zügel beim Überqueren der Ziellinie in den Händen gehalten werden müssen. Führt das Wegwerfen der Zügel jedoch zu einer Gefährdung Dritter, kann dies ebenso wie übertriebener Jubel (unsportliches Benehmen) mit einer Disqualifikation geahndet werden.

22. Spielgeräte

Spielgeräte dürfen nicht in den Mund genommen werden.